Schaden
Es ist passiert! Was nun?
 


 

Grundsätzlich gilt für alle Versicherungssparten:

Jeden Schaden unverzüglich, am besten telefonisch, bei der Landesgeschäftsstelle anzeigen!

Danach schriftliche Meldung mit dem Schadenformblatt. Sie finden die meisten Schadenformblätter unter Schadensmeldungen bzw. über die Landesgeschäftsstelle. Die Meldung sollte so ausführlich erfolgen, daß sich der Schadensachbearbeiter, der die Gegebenheiten vor Ort ja nicht kennt, ein Bild von dem Vorfall machen kann.

Schadenmeldungen zur obligatorischen Verbandshaftpflicht-, -Unfall-, Feuer/Einbruch-Diebstahl- und Transportversicherung sind über die Geschäftsstelle der BKV einzureichen. Die Landesgeschäftsstelle prüft und bestätigt die Mitgliedschaft.

Haftpflichtversicherung
Wenn ein Schadenersatzanspruch eines Dritten anzunehmen oder bereits erfolgt ist, sollten unverzüglich Maßnahmen zur Beweissicherung getroffen werden (z.B. Fotos von der Unfallstelle).
Es ist alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes oder zur Minderung des Schadens erforderlich ist.
Wenn eine Gefahrenquelle besteht, an der sich z.B. bereits jemand verletzte, ist diese sofort zu beseitigen oder zumindest kenntlich zu machen.
Auf keinen Fall den Schadenersatzanspruch selbst anerkennen. Die Regulierung obliegt ausschließlich dem Versicherer. Verweisen Sie bitte den Anspruchsteller auf die bestehende Haftpflichtversicherung beim Bayerischen Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft.
Wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet oder ein Strafbefehl oder ein Mahnbescheid erlassen, unverzüglich Anzeige an den Versicherer erstatten.

Unfallversicherung
Todesfälle sind innerhalb von 48 Stunden telefonisch oder telegrafisch anzuzeigen.
Droht die Gefahr einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (lnvalidität) nach einem Unfall, ist ebenfalls eine unverzügliche Anzeige erforderlich.

Vereinsfahrten-Kaskoversicherung für Fahrten mit Privat-PKW
Wenn Ihr PKW auf einer dieser Fahrten beschädigt wurde, melden Sie uns am besten den Fall unverzüglich telefonisch und stimmen Sie die weitere Vorgehensweise ab. Bitte ungefähre Schadenhöhe und Alter des PKW angeben.
Bitte auf keinen Fall selbst einen Sachverständigen einschalten. Dies übernimmt ausschließlich der Versicherer.

Feuerversicherung
Vor allem hier gilt unverzügliche telefonische Meldung des Schadens, damit gegebenenfalls ein Sachverständiger eingeschaltet werden kann. Die Schadenstelle sollte nicht ohne Zustimmung des Versicherers verändert werden. Gerettete Gegenstände sicher verwahren, evtl. abdecken und vor Niederschlägen schützen.

Einbruchdiebstahlversicherung
In jedem Fall ist eine polizeiliche Anzeige erforderlich. Beschädigungen durch den Einbruch, z.B. an Türen, Fenstern, Einrichtung sollten möglichst fotografiert werden. Einbruchsöffnung rasch schließen. Bei Entwendung von Schlüsseln Schloß austauschen und ausgebaute Teile zur Beweissicherung aufbewahren. Einen Sachverständigen beauftragt der Versicherer in der Regel nur bei sehr großen Schäden.
 

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