Auszug aus der BKV-Schießsportordnung
Präambel
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1) |
Das Schießen in der BKV wird ausschließlich nach sportlichen Grundsätzen betrieben. Es kann in jeder BKV-Kameradschaft eine Schießgruppe gebildet werden. Diese Schießgruppe ist Bestandteil der betreffenden Kameradschaft. Die Zugehörigkeit zu der Schießgruppe einer Kameradschaft setzt grundsätzlich die Mitgliedschaft bei der betreffenden Kameradschaft voraus. |
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2) |
Zur sachgemäßen Durchführung des Schießsports wird für alle Gliederungen der BKV die Wahl von Schießwarten vorgeschrieben. Sie sind in diesen Gliederungen für Ihrem Aufgabenbereich verantwortlich und gehören zur Vorstandschaft. Der BKV-Landesschießwart ist Mitglied des Präsidiums und somit in die Entscheidungsbefugnis der BKV mit einbezogen um die Belange der Sportschützen zur Geltung bringen. Die Aufgaben, Planungen und Veranstaltungen des Sportschießens sind bei allen Präsidiumssitzungen vorzutragen. |
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3) |
Aufgabe der Kreis- und Bezirksvorsitzenden ist es, das Sportschießen in ihren Bereichen in Anbetracht der werbenden Wirkung zu fördern, den Schießsport innerhalb ihrer Bereiche zu beaufsichtigen und mit den Schießwarten der BKV-Gliederungen eng zusammenzuarbeiten. |
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4) |
Alle Vorsitzenden der Kameradschaften/Vereine sind aufgerufen, die Bildung von Schießgruppen aus ihren Mitgliedern zu betreiben, um die Gemeinsamkeit und Kameradschaft zu stärken und um Nachwuchs zu werben. Bedeutend dabei ist, dass alle Altersgruppen und auch Frauen in die Sportschützen mit einbezogen werden können. |
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5) |
Die BKV führt alljährlich das BKV-Landesschießen durch, an dem alle qualifizierten Schützen /-innen teilnehmen sollten. Die Kreis- und Bezirksverbände führen jährliche Vergleichschießen in allen Waffenarten gemäß BKV-Schießsportordnung (vom 30.09.2005) durch. |
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6) |
Das Sportschießen in der BKV wird gemeinsam mit dem Kyffhäuserbund (KB) auf Bundesebene betrieben. Mit dessen Landesverbänden in den anderen Bundesländern wird das jährliche Bundesschießen des Kyffhäuserbundes als höchstes Ausscheidungsschießen durchgeführt. Die Bestimmungen für das Sportschießen sind in der BKV und im Kyffhäuserbund identisch. |
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7) |
Für die Durchführung des Sportschießens gelten die Bestimmungen des BKV-Schießbuches (vom 30.09.2005), dass jeder Schütze führen muss. Das Schießen in der BKV wird ausschließlich nach sportlichen Grundsätzen betrieben. |
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1) |
Der
Ausbildung der Schießwarte kommt eine besondere Bedeutung zu. Diese
zu organisieren und zu überwachen ist die Hauptaufgabe des
Landesschießwartes. Die sachgerechte Durchführung der Schießen und
die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen müssen stets
gewährleistet sein. Dazu gehört auch die genaue Kenntnis der
Schießbestimmungen des BKV-Schießbuches vom 30.09.2005. |
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2) |
Die Schießwarte müssen den Schießleiterlehrgang und die Waffen-Sachkunde-Lehrgänge mit Prüfung durch die Landratsämter absolviert haben. Sie üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Ihre Aufgaben sind insbesondere:
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3) |
Ehrenamtliche Schießleiter unterstützen die Arbeit der Schießwarte, Sie sind insbesondere als Standaufsicht und als Aufsicht in der Handhabung der Waffen tätig. Waffensachkundeprüfung und Schießleiterausbildung sind die Voraussetzungen. |
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1) |
Zur Organisation der Schützenarbeit wird vom Landesschießwart einmal pro Jahr die Schießwartetagung einberufen. Auf dieser erfolgt die Planung, Koordinierung und Vorbereitung der Vorhaben des Schießsport in der BKV. |
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2) |
Den Wettkämpfen mit Sportwaffen und Ordonnanzwaffen, sowie freien GK-Waffen kommt für die Fortbildung im sportlichen Schießen ausschlaggebende Bedeutung zu. Sie sind von allen Gliederung der BKV zu fördern. |
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1) |
Es darf nur auf behördlich genehmigten Schießständen mit dafür zugelassenen Waffen- und Munitionsarten geschossen werden. |
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2) |
Die Schießwarte sind dafür verantwortlich, dass die behördlichen vorgeschriebenen Sicherheitsbestimmungen für Schießstände genau beachtet werden. |
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3) |
Die Scheibenentfernung für jede Waffenart ist in der Schießvorschrift angegeben und genauestens einzuhalten. |
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4) |
Entfernungslinien sind vor dem Schützenstand zu markieren. |
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5) |
Beim Stehend- Knieend- oder (Sitzend-) Schießen dürfen die Fußspitzen, beim Liegendschießen darf der Kopf nicht über die Entfernungslinie hinausragen. |
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6) |
Die Pritschen für liegenden, knieenden oder sitzenden Anschlag sollen nach Möglichkeit folgende Maße haben: 180 cm Länge, 80 cm Breite. Die Neigung der Pritsche nach hinten soll nicht mehr als 10 cm betragen. Die Stärke der Pritschenauflage einschließlich Matten, darf nicht mehr als 5 cm im lockeren Zustand betragen. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erlaubt. |
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1) |
Die Standordnung ist bei jedem Schießen an leicht sichtbaren Stellen anzubringen. |
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2) |
Den von den der Schießleitung getroffenen Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten. |
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3) |
Das Laden der Waffen ist nur auf dem Stand mit nach dem Kugelfang gerichteter Mündung gestattet. |
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4) |
Schützen, die sich mit geladener Waffe im Stand umdrehen oder sonst leichtfertiger Weise andere Teilnehmer gefährden werden vom Stand verwiesen. |
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1) |
Wettkämpfe mit Sportwaffen sind von allen Gliederung der BKV zu fördern und durchzuführen. |
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2) |
Als ständige Wettkämpfe sind im Mannschafts- und Einzelwettbewerb vorgesehen:
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3) |
Bei Ausschreibungen ist darauf zu achten, dass die Wettkampfbestimmungen in keinem Punkt den "Bestimmungen über das Sport-Schießen in der BKV" zuwiderlaufen. Die Ausschreibungen sollen enthalten
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4) |
Folgende Waffen kommen für das Sportschießen in der BKV in Betracht. a) Hauptwaffen:
b) Sonderwaffen:
c) Zusätzlich kann veranstaltet werden:
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5) |
Bei allen Schießen mit diesem Waffen sind die Bestimmungen des Schießbuches, seine Bedingungen und die Sicherheitsbestimmungen zu beachten. |
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6) |
Um einen gerechten Vergleich zu ermöglichen wurden nachstehende Schießklassen eingerichtet: |
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12 bis 14 Jahre 15 bis 17 Jahre 18 bis 20 Jahre 21 bis 40 Jahre 41 bis 50 Jahre 51 bis 60 Jahre 61 bis 70 Jahre ab 71 Jahre bis 50 Jahre ab 51 Jahre |
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Von den Teilnehmenden bis zu 16 Jahren ist die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitzuführen. Die Klassenzugehörigkeit ergibt sich nach dem Alter wie folgt: Kalenderjahr minus Geburtsjahr = Alter! |
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1) |
Zur Anerkennung der Leistungen können Schießauszeichnungen geschossen werden. Die Bedingungen der Schießleistungsnadeln ergeben sich aus dem Schießbestimmungen vom 30.09.2005. Gestiftet sind die Kleine Leistungsnadel, das Schießleitungsabzeichen, das Sportschützenabzeichen, die Große Leistungsnadel, die Schützenspange und die Schützenschnur jeweils in Bronze, Silber und Gold. |
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2) |
Alle Schießauszeichnungen des Kyffhäuserbundes und seiner Landesverbände können ebenfalls erworben werden. Die Verleihungsbestimmungen ergeben sich aus dem Schießbuch. Darin sind die Ergebnisse der Vergleichschießen/Wettkämpfe einzutragen. |
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3) |
Für besondere Verdienste um das Sportschützenwesen in der BKV kann das Sportschützen-Verdienstkreuz in Bronze, Silber und Gold verliehen werden. |
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1) |
Die Kosten der Veranstaltungen des BKV-Sportschießens müssen sich selbst aus den Startgeldern und Zuwendungen der Sportschützen tragen. Der Sportschützen-Haushalt wird vom Schießkassenleiter jeder Gliederung verwaltet und von den zuständigen Revisoren geprüft. |
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2) |
Alle Sportschützen müssen sich gem. § 27 WaffG ausreichend versichert werden. Dies gilt sowohl für die Haftpflicht- als auch für die Unfallversicherung. Ebenso für die Gäste, die nicht Mitglieder der BKV sind. Diese müssen vom Veranstalter ebenfalls ausreichend versichert werden. |
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3) |
Im Rahmen der BKV-Gruppenversicherung kann für Sportschützen und Gäste eine sehr günstige Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Persönliche Waffen, Bekleidung und Ausrüstung sind hier nicht mitversichert |
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1) |
Die Sportschützentätigkeit erfordert die Bearbeitung einer Vielzahl von Formblättern zum Waffenrecht und für die Schießauszeichnungen.
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2) |
Beim Waffenrecht geht es vor allem um die öffentlich rechtlichen Bestimmungen für den Waffenbesitz, für die Durchführung der Schießen sowie für die Prüfungen zur Zulassung der Schießwarte und Schießleiter. Zur Grundvoraussetzung jeglicher Schießtätigkeit in der BKV sind die Anträge dazu richtig zu stellen und die entsprechenden Bescheinigungen der zuständigen Behörden herbeizuführen. Der Landesschießwart und die Bezirks-, Kreis- und Vereinsschießwarte tragen hierfür die Verantwortung. |
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3) |
Um einen gerechten Erwerb im Rahmen der Bedingungen für den Erwerb der Schießauszeichnungen zu gewährleisten ist eine genaue und richtige Beantragung erforderlich. |
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4) |
Sämtliche Formblätter sind bei der Landesgeschäftsstelle erhältlich. |
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