Sportschützenwesen
in der BKV
Gemäß der
BKV-Satzung § 3 gehört die Förderung des Schützenwesens und damit
die der Sportschützen in den Gliederungen der BKV nach Vorgaben der
BKV-Schießsportordnung zu den als gemeinnützig und
besonders förderungswürdig anerkannten Satzungszwecken.
Satzungsmäßig (§ 4) ist auch festgelegt, dass es zu den ständig
auszuübenden Aufgaben der BKV und seiner Gliederungen gehört. |
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Bayerisches Staatsministerium des Inneren
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Auszug aus der
BKV-Schießsportordnung |
Download der BKV-Schießsportordnung (.pdf) (Internetseite Bundesverwaltungsamt) |
Die BKV hat am 30.10.2007
durch Frau Abteilungspräsidentin Bechtold vom Bundesverwaltungsamt
(BVA) in Köln als achter Verband in Deutschland den Status eines
anerkannten Schießsportverbandes nach §15 WaffG erhalten. |
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