Sportschützenwesen in der BKV
 


 

Gemäß der BKV-Satzung § 3 gehört die Förderung des Schützenwesens und damit die der Sportschützen in den Gliederungen der BKV nach Vorgaben der BKV-Schießsportordnung zu den als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannten Satzungszwecken. Satzungsmäßig (§ 4) ist auch festgelegt, dass es zu den ständig auszuübenden Aufgaben der BKV und seiner Gliederungen gehört.
 


Infos über Neuerungen des Waffenrechts:

Bundesministerium des Inneren

Bayerisches Staatsministerium des Inneren

 

Auszug aus der BKV-Schießsportordnung
(mit Bilder der Schießauszeichnungen)

Download der BKV-Schießsportordnung (.pdf)
(Internetseite Bundesverwaltungsamt)

Die BKV hat am 30.10.2007 durch Frau Abteilungspräsidentin Bechtold vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln als achter Verband in Deutschland den Status eines anerkannten Schießsportverbandes nach §15 WaffG erhalten.

Damit verbunden ist gleichzeitig die Genehmigung der Schieß-Sportordnung der BKV gemäß §15 Abs. 7 WaffG.

Link: Zu Bericht und Bilder der Anerkennung

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