Aufgrund des anhaltenden Krieges in der Ukraine und der
großen Hilfsbereitschaft von Politik, Regierung, öffentlichen und
zivilen Einrichtungen und Institutionen, Verbänden, Unternehmen und
Privatpersonen hat das Bundesministerium der Finanzen am 17.03.2022
eine für eine Übergangszeit verbindliche Verwaltungsanweisung (siehe
Anlage) zur steuerlichen Erleichterung von jeglicher humanitärer
Unterstützung und zur Anerkennung des gesamtgesellschaftlichen
Engagements erlassen.
Sie gelten für die in der Verwaltungsanordnung benannten Maßnahmen,
die vom 24. Februar 2022 bis zum 31.Dezember 2022 durchgeführt
werden.
Für engagierte Mitglieder und Vereine der BKV. e.V. sind vor allen
Dingen folgende Regelungen zu beachten:
1. Eigenmittel und eingeworbene Spenden der Vereine und Verbände
dürfen für Ukraine-Hilfen verwendet werden, auch wenn die
Mittelverwendung nicht vom Satzungszweck des Vereins umfasst ist.
Vereine der BKV haben regelmäßig nicht die „Hilfe für Flüchtlinge
und Vertriebene“ als gemeinnützigen Satzungszweck in ihren Satzungen
stehen. Nach den strengen Bestimmungen der Abgabenordnung wären sie
daher verpflichtet, ihre Mittel ausschließlich für die bestehenden
Satzungszwecke einzusetzen oder eine Satzungsänderung zu
veranlassen. Das Einwerben von Spenden für außersatzungsmäßige
Zwecke, also z.B. das Einrichten eines Spendenkontos für
Flüchtlingshilfe wäre für die eigene Gemeinnützigkeit des Vereins in
diesem Falle sogar schädlich.
Das BMF hat nun bestimmt, dass für den Übergangszeitraum bis zum
31.12.2022 eingeworbene Spenden und eigene Mittel des Vereins auch
für Ukraine-Hilfen eingesetzt werden dürfen, ohne, dass der Verein
Schwierigkeiten bei der Prüfung seiner Gemeinnützigkeit befürchten
muss.
2. Auch die Erbringungen von Sach- und Dienstleistungen, wie. Z.B.
Unterbringung von Flüchtlingen im Vereinsheim, Hilfe bei
Behördengängen etc. durch den Verein oder die Mitglieder des Vereins
ist steuerlich unbedenklich.
Zu empfehlen ist dennoch, zu prüfen, ob man sich mit seinem
Engagement nicht der Struktur und Organisation einer auf
Flüchtlingshilfe spezialisierten Organisation unterstellt, da die
dargestellten Aussagen nur für steuerliche Zwecke greifen und andere
Fragen z.B. bezüglich der Haftung und des Versicherungsschutzes
offen bleiben. Sofern einer unserer Vereine sich mit seinen
Mitglieder in diesem Bereich engagieren möchte, raten wir in jedem
Falle an, diese Themen ebenfalls abzuklären.
Präsidium der BKV
im April 2022
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