BKV Vereins-Gruppenversicherung
 


 

Durch einen neuen Versicherungs-Rahmenvertrag haben wir unser Leistungsangebot erweitert und können unseren Gliederungen und Kameradschaften/Vereinen eine preisgünstige Vereins-Gruppenversicherung anbieten, in der alle notwendigen Versicherungen (Vereinshaftpflicht, Unfall [einschließlich Böller- und Sportschützen], Feuer-, Einbruchdiebstahl und Transportschäden für Fahnen) eingeschlossen sind.
Jeder Vereinsvorsitzende muß wahrheitsgetreu und vollständig den Antrag für alle Mitglieder auf Aufnahme in die Gruppenversicherung ausfüllen und an die Landesgeschäftsstelle senden. Nach Eingang des Antrages wird eine Versicherungsbestätigung übersandt.
Kameradschaften/Vereine die nur einen Teil der Mitglieder melden bzw. versichern wollen, können nicht in die Gruppenversicherung aufgenommen werden.
Versicherungsschutz besteht nur, wenn die Mitgliedermeldung wahrheitsgetreu vorgenommen wurde und die Beiträge bis zum 31.03. eines Jahres (bzw. unmittelbar nach einem Neuabschluß) bezahlt sind.
 

Daraus ergibt sich die hohe Verantwortung der Vorsitzenden:
Wenn die Meldung nicht wahrheitsgetreu und der Versicherungsbeitrag nicht oder nicht vollständig bezahlt wird, kann dies für ihn im Schadensfall
zu zivilrechtlicher Haftung führen!!!!!!!!!!!!!!!
 

Im Gruppenversicherungsbeitrag von € 1,50 pro Mitglied (reine Schützen- und/oder Böllerschützenvereine auf Anfrage) im Jahr (mit Landesbeitrag € 2,05) sind die folgenden Leistungen eingeschlossen:
 

1) Die Gruppen-Vereinshaftpflichtversicherung:

Durch die Vereins-Haftpflichtversicherung können alle Mitglieder gegen mögliche Haftpflichtansprüche bei ihren normalen Vereinsveranstaltungen abgedeckt werden. Diese Versicherung ist eine kameradschaftliche Pflicht des Vorstandes gegenüber den ehrenamtlich tätigen Kameraden. Die Haftpflichtversicherung gewährt Versicherungsschutz für Personen und Sachschäden.
 

2) Die Gruppen-Unfallversicherung

Mit der Unfallversicherung sind alle Mitglieder bei Vereinsunternehmungen versichert, die ebenfalls das Schießen von Ehrensaluten und Böllerschießen sowie die Sportschützen mit einbezieht.
 

3) Die Feuer- und Einbruchdiebstahlversicherung

Die wertvollen Fahnen und das Vereinsinventar sind gegen Feuer- und Einbruchdiebstahl versichert. In diese Gruppenversicherung ist Vandalismus mit eingeschlossen.
 
4) Die Fahnentransportversicherung

Unsere Fahnen sind im Pkw beim Hin- und Rücktransport von und zu den Vereinsunternehmungen versichert.
 
5) Die Unfall- und Haftpflichtversicherung für Böllerschützen und Sportschützen

Während ihrer Tätigkeit als Böllerschütze im Interesse und für die Zwecke der BKV, deren Gliederungen und Kameradschaften/Vereine insbesondere während der Teilnahme an Veranstaltungen der BKV, der Gliederungen und der Kameradschaften/Vereine sind die Böllerschützen abgedeckt.

Der Versicherungsschutz für Sportschützen beginnt mit dem Betreten und endet mit dem Verlassen des Schießstandes.
 
6) Die Veranstaltungsversicherung

Für alle Großveranstaltungen, die über den Rahmen der gewöhnlichen Vereinsveranstaltungen hinausgehen. Die Haftpflichtversicherung gewährt Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden. Ein Schaden wegen Abhandenkommens von Sachen ist nicht versichert. Von der Versicherung ausgeschlossen sind Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Festzelten und Zelt-Inventars (diese sind vom Verleiher versichert) sowie anmeldepflichtigen Kfz.
 


Zusatzversicherungen:
(Nur bei Abschluß der
BKV-Gruppenversicherung möglich)
 

7) Gastschützenversicherung (Haftpflicht- und Unfall)

Mitglieder ohne BKV-Gruppenversicherungsschutz und Gastschützen die nicht bei der BKV Mitglied sind beginnt der Versicherungsschutz mit dem Betreten und endet mit dem Verlassen des Schießstandes.
 

8) Die BKV-Zusatzunfallversicherung für Funktionäre

Für ehrenamtlich tätige Vorsitzende, Vorstandsmitglieder und alle übrigen ehrenamtlichen Organe. Zur Auswahl bieten wir verschiedene Leistungsgruppen an.
 

9) Die BKV-Dienstfahrzeug- und Rabattverlustversicherung

Versichert sind alle Mitglieder, Funktionäre und Mitarbeiter wenn sie im Auftrag und im Interesse ihrer(s) Kameradschaft/Vereins notwendige Fahrten mit ihrem eigenen Kfz unternehmen.
 
10) Unfallversicherung bei Vereinsausflügen für Nichtmitglieder

Für alle Teilnehmer, die nicht Mitglied unserer angeschlossenen Kameradschaften / Vereine sind, kann für die Dauer eines Vereinsausfluges eine Unfallversicherung abgeschlossen werden
 
11) Gesetzliche Unfallversicherung für gewählte ehrenamtliche Vorstandsmitglieder

Alle gewählten ehrenamtliche Vorsitzende und Vorstandsmitglieder der BKV-Gliederungen können sich freiwillig, während Ihres Engagement für Ihre Kameradschaft / Ihren Verein, gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichern.
 

Schadensfall: Es ist passiert! Was nun?

 
Schadensmeldungen

Schadensmeldung formlos schnellstens an die Landesgeschäftsstelle senden.
 

Kontakt in Sachen Gruppenversicherung und Gesamtversicherungsübersicht:


BKV e.V.
Auszeichnungs- Bekleidungs- und Versicherungswesen
Eugen-Roth-Straße 3
95703 Plößberg


E-Mail-Adresse: bkv.schiener@t-online.de
Telefon: 09636/501
Fax: 09636/91259
 

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