BKV ist Gesamtvertragspartner der GEMA seit 1957

Unsere Mitgliedsvereine profitieren von diesem Gesamtvertrag mit 20% Nachlass auf die Gema-Gebühr.
Dieser Nachlass ist aber kein Geschenk dass es gratis gibt, sondern legt uns Pflichten auf, die der GEMA Arbeit abnehmen sollen. Nur aus diesem Grund erhalten wir diesen Nachlass.
Zum einen haben wir all unsere 920 Mitgliedsvereine stets aktuell an die Gema zu melden. Nur so weiß die Gema wer Anspruch auf Ermäßigung hat. Zum anderen haben wir die Pflicht euch über die GEMA zu informieren. Alle Mitgliedsvereine haben diese Informationen zu berücksichtigen. Nur wenn es uns gemeinsam auch weiterhin gelingt, der GEMA dadurch Arbeit abzunehmen, werden wir die 20% Nachlass erhalten können.
Anderen Verbänden die hier Defizite aufweisen, wurde der Vertrag mit den Vorteilen gekürzt oder gekündigt.
Die Bedingungen wie man eine Veranstaltung anmeldet legt die GEMA fest.

Folgende Informationen der GEMA an unsere Mitgliedsvereine:

Gema-beitragsfeie Veranstaltungen in Bayern

Ehrenamtliche Vereine und Organisationen in Bayern: Pauschale Lösung der GEMA für eintrittsfreie Veranstaltungen.

Mit Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit leisten Sie aktiv einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben. Die Veranstaltungen Ihrer Vereine und Organisationen sind wertvolle Beiträge zum sozialen Miteinander. Um Ihr Engagement zu fördern, haben der Freistaat Bayern und die GEMA eine Pauschalregelung für gemeinnützige, ehrenamtliche Vereine und Organisationen getroffen: Für bis zu vier eintrittsfreie Veranstaltungen im Jahr fallen keine GEMA Lizenzkosten an.
Wichtig ist, dass Sie die Veranstaltungen trotzdem bei uns melden, damit der Freistaat Bayern die Kosten übernimmt.

Der Pauschalvertrag im Detail

Damit die ehrenamtlichen Vereine und Organisationen vom Pauschalvertrag zwischen der GEMA und dem Freistaat Bayern profitieren, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Sitz in Bayern – Nur Vereine und Organisationen, deren offizieller Sitz in Bayern liegt, profitieren von der pauschalen Regelung.

Bis zu vier Veranstaltungen im Jahr

Der Freistaat Bayern übernimmt die Kosten für bis zu vier Veranstaltungen pro Jahr und Verein/Organisation – so lange, bis das vereinbarte Kontingent erreicht ist. Weitere Veranstaltungen können Sie nach unseren üblichen Tarifen lizenzieren. Bitte beachten Sie, dass nur bestimmte Veranstaltungsformate abgedeckt sind. Ein Tag einer Veranstaltung gilt dabei als eine Veranstaltung.

Kein Eintritt

Damit die Veranstaltung von der Pauschale abgedeckt ist, darf sie keine kommerziellen Ziele haben. Daher dürfen Sie beispielsweise keinen Eintritt verlangen, wenn Sie die Pauschale nutzen möchten. Eine Veranstaltung auf Spendenbasis ist erlaubt. Auch der Verkauf von Speisen und Getränken ist zulässig, solange damit keine kommerziellen Zwecke verfolgt werden.

Maximal 500 qm Fläche

Der Pauschalvertrag definiert eine maximale Veranstaltungsfläche von 500 Quadratmetern. Veranstaltungen mit größerer Fläche sind nicht abgedeckt.

Ehrenamt

Der Freistaat Bayern übernimmt die Lizenzkosten für Vereine und Organisationen, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überwiegend ehrenamtlich arbeiten. Lediglich einzelne Hauptamtliche in einem Verein/ einer Organisation gelten als Ausnahme, beispielsweise eine Verwaltungskraft.

Gemeinnützigkeit

Der Vertrag gilt für Vereine und Organisationen, die nur „gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke“ im Sinne der Paragrafen 52, 53 und 54 der Abgabenordnung verfolgen und über eine entsprechende Bestätigung verfügen (Freistellungsbescheid o. ä). Ob das auf Ihren Verein/ Ihre Organisation zutrifft, steht meist in der Satzung.

Wo die Pauschale gilt – und wo nicht

Folgende Veranstaltungen sind abgedeckt:

  • Eintrittsfreie Vereinsfeste (Spenden sind erlaubt) mit
  • Live-Musik sowie Musik von Trägern wie CDs, MP3 oder Streaminganbietern wie Spotify
  • In Räumen oder im Freien (Fläche bis zu 500 qm); z. B. Sommerfeste, Gartenfeste oder Maibaumaufstellen

Diese Veranstaltungen sind nicht mit abgedeckt:

  • Festivals oder Konzerte
  • Theater/Kabarett
  • Tanzkurse oder Sportveranstaltungen
  • Streaming-Veranstaltungen
  • Dauerhafte Hintergrundmusik (in Vereinsheimen u. Ä.)
  • Veranstaltungen mit Eintritt
  • Festumzüge
  • Public Viewing

Um von der Regelung zu profitieren, melden Sie die Veranstaltungen Ihres Vereins/ Ihrer Organisation ausschließlich im GEMA Onlineportal an. Nur dann kann der Freistaat Bayern für Ihre Veranstaltungen die GEMA Lizenzkosten übernehmen.

GEMA Onlineportal

So melden Sie als ehrenamtlicher Verein Ihre Veranstaltung an

https://www.gema.de/portal/app/tarifrechner/tariffinder/veranstaltung

Starten Sie im GEMA Preisrechner

1. Veranstaltung auswählen und Preis ermitteln

• Wählen Sie im Preisrechner die Veranstaltungsart aus, z. B. „Fest“.
• Details zur Veranstaltung werden abgefragt. Geben Sie diese an.
• Klicken Sie anschließend auf „Preis ermitteln“

2. Klicken Sie auf „Weiter“

• Ein Preis wird ermittelt.
• Wichtig: Klicken Sie auf „Weiter“, auch wenn der Freistaat die Kosten übernimmt.
• Loggen Sie sich nun ein, um Ihre Daten einzugeben. Sind Sie noch kein GEMA Kunde, dann registrieren Sie sich und fahren ohne Kundennummer fort.

3. Angaben zu Ihrem Verein & „Meldung abschließen“

• Nach Klick auf „Anmeldung abschließen“ öffnet sich ein Fenster.
• Beantworten Sie die Fragen zu Ihrem Verein und klicken Sie auf „Meldung abschließen“. Wir prüfen die Angaben.
• Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, übernimmt der Freistaat Bayern die GEMA Vergütung für Ihren Verein.*

Wichtig: Das Fenster mit Angaben zur Gemeinnützigkeit erscheint nur bei der ersten Veranstaltung, die Sie im Rahmen der Pauschale anmelden. Danach sind die Informationen in ihrem Account hinterlegt und werden automatisch übermittelt.

*Der Freistaat Bayern trägt die Kosten für bis zu 4 Veranstaltungen pro Jahr und Verein – so lange, bis das vereinbarte Kontingent erreicht ist.

Ihre Vorteile im GEMA Onlineportal

• Unkomplizierte Bearbeitung
Die Anmeldung geht einfach und schnell. Übernehmen Sie bei Ihren Veranstaltungen z. B. die Angaben aus dem Vorjahr mithilfe der Kopierfunktion. Falls sich bei Ihren Kunden- oder Veranstaltungsdaten etwas ändert, passen Sie das auch im Onlineportal an.

• Übersichtliche Darstellung
Sämtliche Veranstaltungen finden Sie im Onlineportal in einer Übersicht – inklusive Bearbeitungsstatus und Rechnungen. Nutzen Sie bei Bedarf auch die praktische Suchfunktion.

Ich habe noch keine Kundennummer. Wie melde ich meine Veranstaltung im Onlineportal an?

Sie melden Ihre Veranstaltung im Onlineportal an und wir teilen Ihnen dann die Kundennummer mit.

So gehen Sie vor:

1. Loggen Sie sich im Onlineportal ein oder registrieren Sie sich neu.
2. Werden Sie dabei nach der Kundennummer gefragt werden, klicken Sie auf Weiter ohne Kundennummer.
3. Im Dashboard wählen Sie Preisrechner & Anmeldung aus.
4. Geben Sie die Daten zu Ihrer Veranstaltung ein und schließen Sie die Anmeldung ab.

GEMA

Bitte Veranstaltungen mit öffentlicher Musikdarbietung immer vorher an die GEMA melden.
Wer die Rechnung der GEMA nicht bereits vor der Veranstaltung bezahlen will, der sollte erfahrungsgemäß erst 3 – 2 Wochen vorher anmelden.