Diese Seite dient der Anmeldung von Sportschützen der Bayrischen Kameraden- und Soldatenvereinigung e.V. (BKV) sowie von Sportschützen in Verbänden, die dem BKV angeschlossen sind.
Gemäß § 14 (4) Satz 1 des Waffengesetzes ist für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass das Mitglied in den letzten 24 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe
1. mindestens einmal alle drei Monate in diesem Zeitraum betrieben hat oder
2. mindestens sechsmal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums von jeweils zwölf Monaten betrieben hat.
Diese Bescheinigung stellt z.Z. noch der Verein aus, was aufgrund der Übergangsvorschrift § 58 (21) bis zum 31. Dezember 2025 möglich ist. Danach muss diese Bescheinigung der Verband, also die BKV, austellen.
Dies kann die BKV aber nur, wenn auch alle Sportschützen dort namentlich mit allen Kontaktdaten erfasst sind.
Darüber hinaus, ist nur mit dieser Anmeldung künftig eine Bestätigung des Bedürfnisses für den Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition gemäß § 14 Waffengesetz möglich.
Diese Anmeldung ist ebenfalls Voraussetzung für die Teilnahme an den Bundes- und Landesschießen des BKV.