Gemäß der BKV-Satzung § 3 gehört die Förderung des Schützenwesens und damit die der Sportschützen in den Gliederungen der BKV nach Vorgaben der BKV-Schießsportordnung zu den als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannten Satzungszwecken.
Satzungsmäßig (§ 4) ist auch festgelegt, dass es zu den ständig auszuübenden Aufgaben der BKV und seiner Gliederungen gehört, den Aufbau von Sportschützengruppen, die Organisation von Lehrgängen für Schießwarte, durch Waffensachkundeausbildungen und -prüfungen in Verbindung mit den Erlaubnisbehörden sowie durch Übungsschießen und Schießwettkämpfe zu fördern.
Alle angeschlossenen BKV Vereine sind somit auch automatisch Schießsportvereine im Sinne des § 14 WaffG.
Die BKV hat am 30.10.2007 durch Frau Abteilungspräsidentin Bechtold vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln als achter Verband in Deutschland den Status eines anerkannten Schießsportverbandes nach §15 WaffG erhalten.
Damit verbunden ist gleichzeitig die Genehmigung der Schieß-Sportordnung der BKV gemäß §15 Abs. 7 WaffG.